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Adresse / Adress Partnachauenstraße 3, D-82467 Garmisch-Partenkirchen
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Geschäftszeiten / Opening Times: Mo - So 07.30 - 20.00 Uhr ME(S)Z
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§ 1. Geltungsbereich 1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelbetten/zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels. 2. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Zimmers/Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels, wobei § 540 Abs. 2 Satz 2 BGB abbedungen wird. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluß, -partner, -haftung des Kunden, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag. 3. Der Kunde haftet dem Hostel für von ihm etwa verursachte Schäden. Für Schäden am Inventar eines zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Personen bzw. eine Reisegruppe überlassenen Zimmers haften die Nutzer gesamtschuldnerisch. 4. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt. 5. Das Entgelt für gebuchte Leistungen ist generell vor Abreise des Kunden fällig. Dem Kunden zugesandte Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlagen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern. 8. Bei Verlust des Zimmerschlüssels werden dem Kunden 35,00 Euro berechnet.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostels 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen der Leistungsverweigerung des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung; ebenso gilt dies nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nr. 1 Satz 3 vorliegt. 3. Bei dem vom Kunden in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparter Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, (70 % für Halbpension- und 60 % für Vollpensionsarrangements) zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Hostels 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls - höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das Hostel begründenden Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen § 1 Nr. 2 vorliegt 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, sofern der Kunde nicht ausdrücklich ein bestimmtes Zimmers bucht. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hostels bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung des Hostels 1. Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung das Hostels zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hostel beruhen. Der Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 702 BGB), das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zum einem Wert von 1.000 Euro im Hostelsafe aufgewahrt werden. Das Hostel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die weitergehende Haftung des Hostels gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 3. Kraftfahrzeuge des Kunden können auf dem Hostelgrundstück kostenfrei abgestellt werden, sofern ein freier Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Hostelgrundstück nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Absätze gelten entsprechend. 4. Weckaufträge werden vom Hostel mit größter Sorgfalt ausgeführt, eine Haftung kann hierfür jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen werden. 5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Absätze gelten entsprechend. 6. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Sonstiges 1. Tiere dürfen nur nach gesonderter Absprache mitgebracht werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Kunden ohne vorherige Genehmigung des Hostels berechtigt das Hostel ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hostel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu. 2. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hostel in jedem einzelnen Fall freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hostel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
§ 9 Schlußbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auf für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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